Landesspezifikation
GESCHÄFTSEINRICHTUNG: FONDS DE COMMERCE
Hierbei handelt es sich um einen französischen Begriff für eine Geschäftseinrichtung. Dieser umfasst die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Güter, die der Unternehmer braucht, um seine Kundschaft zu befriedigen. Der fonds de commerce setzt sich wie folgt zusammen:
- Kundenstamm
- Geschäftsbezeichnung
- Firmenzeichen
- Marke
- Rechte aus einem bestehende Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume
- Einrichtungen
- Lagerbestände
Eine solche Geschäftseinrichtung kann in ihrer Gesamtheit veräußert werden, was jedoch zum einen steuerlich teuer werden kann, zum anderen vor allem einen schwierigen Bewertungsprozess voraussetzt. Denn wieviel ist so ein Kundenstamm wert? Wie bekannt ist der Name des Geschäfts? Lohnt es sich, die Einrichtung mit zu kaufen?
Wollen Sie jedoch nur ein Ladenlokal, nicht aber den fonds de commerce kaufen, so könnten Sie auf Widerstand von Seiten des Vorbesitzers stoßen…
Nicht nur für deutsche Unternehmer ist dieser Begriff sehr abstrakt, lassen Sie sich deshalb vor dem Kauf eines solchen fonds de commerce unbedingt eingehend beraten.
MIETVERTRAG: BAIL COMMERCIAL
Bei der Eintragung eines Unternehmens ins französische Handesregister wird der Nachweis eines Sitzes des Unternehmens verlangt. Sind Sie weder Eigentümer der Räume, noch arbeiten Sie von Ihrem Wohnhaus aus, so müssen Sie Räume für Ihren Geschäftsbetrieb anmieten.
Grundsätzlich regelt der französische Gesetzgeber das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter von gewerblich genutzten Räumen zu Gunsten des Mieters. Diese Verordnung sichert eine gewisse Stabilität des Betriebs durch eine Reihe von Schutzvorschriften:
- der Mietvertrag hat im Prinzip eine Mindestdauer von 9 Jahren, wobei der Vermieter nur in Ausnahmefällen kündigen kann. Dem Mieter steht grundsätzlich ein Kündigungsrecht nach Ablauf einer Dreijahresfrist zu.
- während der Vertragsdauer ist die Erhöhung des Mietpreises festgelegt. Die neue Miete muss der Entwicklung der Indexziffer der Baukosten entsprechen und kann nur unter bestimmten Bedingungen darüberhinausgehend erhöht werden.
- Bei Ablauf des Mietvertrages nach 9 Jahren hat der Mieter Anspruch auf Erneuerung des Vertrages für eine neue Laufzeit von 9 Jahren, wobei die neue Miete wieder durch die Entwicklung des Bauindex‘ bestimmt wird. Lehnt der Vermieter die Verlängerung ab, so muss er dem Mieter eine Entschädigung für den dadurch enstandenen Schaden bezahlen, die sehr hoch ausfallen kann.
Der französische Geschäftsmietvertrag ist damit relativ komplex, und sollte daher, bevor Sie ihn unterschreiben, juristisch auf den korrekten Inhalt überprüft werden.
Aufgeld bei der Anmietung von Geschäftsräumen: Pas de porte
Die französische Gesetzgebung für die Anmietung von Geschäftsräumen begünstigt im allgemeinen den Mieter. Dies hat in der Praxis zur Folge, dass der Mieter bei Mietantritt dem Vermieter in den meisten Fällen eine einmalige Summe, ein sog. Aufgeld oder pas de porte zahlen muss. Dessen Höhe hängt von den gemieteten Räumlichkeiten ab, und kann, je nach Lage und Mietwert der Lokalität, eine beträchtliche Summe (im Zentrum von Straßburg durchaus manchmal fünfstellig) erreichen. Dieser Betrag kann der Mieter bei Ende des Vertrags vom Vermieter nicht zurückverlangen.
Dennoch ist die Anmietung der Geschäftsräume in Frankreich keinesfalls grundsätzlich teurer als in Deutschland: dem pas de porte stehen relativ niedrige Monatsmieten im Vergleich zu Deutschland gegenüber; geben Sie die Räume später auf, so können Sie außerdem im Normalfall das Recht auf den Mietvertrag weiterveräußern.
Fazit: ein Geschäft zu pachten, verlang in Frankreich zunächst ein höheres Startkapital.
Informationen und Richtwerte zu ortsüblichen pas de porte Summen können Sie im Bereich Espace Entreprendre der CCI in Colmar, Mulhouse und Straßburg erfragen.
Weitere Informationen zu bail commercial und pas de porte finden Sie in den kostenlosen Merkblättern des Zentrums für Deutsches Recht der CCI in Straßburg sowie in der Broschüre STANDORT FRANKREICH.